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BEHANDLUNGSVERTRAG

Der Vertrag

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die osteopathische Behandlung des Patienten.

2. Versprechen auf Heilung

Es wird bei den gewählten Behandlungsmethoden keine Garantie auf Heilung oder

Linderung gegeben.

3. Behandlungshinweis

Die Behandlung der Heilpraktikerin ersetzt keine ärztliche Behandlung/Therapie. Es

unterliegt der Sorgfaltspflicht des Patienten die Therapeutin über Befunde und

Röntgenbilder sowie weiteres diagnostisches Material in Kenntnis zu setzen, sodass

diese eine vollständige Anamnese erstellen und die entsprechenden

Behandlungsmethoden auswählen kann.

4. Schweigepflicht

Die Therapeutin verpflichtet sich, über alles Wissen, dass Sie im Kontakt mit dem

Patienten über diesen erhält, Stillschweigen zu bewahren. Sie offenbart das

Berufsgeheimnis nur, wenn der Patient Sie von der Schweigepflicht entbindet, sowie in

Ausnahmefällen. Ausnahmen für die Befreiung der Schweigepflicht sind gesetzliche

Maßnahmen z.B. die Meldepflicht bestimmter Krankheiten oder aufgrund

behördlicher/gerichtlicher Anordnung.

5. Besondere Risiken

Bitte informieren Sie uns vor Behandlungsbeginn, wenn Sie folgende Kontraindikationen

aufweisen:

- Osteoporose

- Längere Kortisoneinnahme aktuell sowie in der Vergangenheit

- Einnahme von Gerinnungshemmern (Marcumar, ASS)

- Angeborene Fehlbildungen der Wirbelsäule

- Bekannte Tumore sowie chronische Erkrankungen

- Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises

- Bekannte Nebenwirkungen nach Manipulationen in der Vergangenheit 

Sehr seltene Nebenwirkungen/Komplikationen von Manipulationstechniken (werden vor

Durchführung besprochen) informieren wir Sie nachfolgend:

- Missempfindungen mit schmerzhaften Ausstrahlungen in Arme bzw. Beine

- Frakturen, z.B. bei Osteoporose

- Gefäßverletzungen

- Verschlimmerung von Symptomen

6. Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen

Eine einheitliche Aussage über die Erstattung von Leistungen der Beihilfe, der privaten

Zusatzversicherung sowie der gesetzlichen und privaten Krankenkassen ist nicht

möglich. Eine Erstattung der Behandlungskosten ist meist nur anteilig und nach Vorlage

eines Privatrezeptes für Osteopathie möglich. Es obliegt dem Patienten sich im Vorfeld

bei seiner Krankenkasse zu informieren.

Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden

Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des

Patienten. Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Patienten zum Ausgleich

der Honorarrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der

Krankversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.

7. Honorar

Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung werden unabhängig von der

Länge der Behandlung 90€ vereinbart. Der Betrag ist unmittelbar fällig, zahlbar

in bar oder per Überweisung. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem

Behandlungsverlauf und beträgt ca. 45 Minuten.

8. Hinweise

Terminversäumnis

Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten 

Termin abzusagen. Andernfalls wird eine Ausfallpauschale von 60€ berechnet.

9. Datenschutz

Die Datenschutzrechtlichen Informationen zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.

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