BEHANDLUNGSVERTRAG
Der Vertrag
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die osteopathische Behandlung des Patienten.
2. Versprechen auf Heilung
Es wird bei den gewählten Behandlungsmethoden keine Garantie auf Heilung oder
Linderung gegeben.
3. Behandlungshinweis
Die Behandlung der Heilpraktikerin ersetzt keine ärztliche Behandlung/Therapie. Es
unterliegt der Sorgfaltspflicht des Patienten die Therapeutin über Befunde und
Röntgenbilder sowie weiteres diagnostisches Material in Kenntnis zu setzen, sodass
diese eine vollständige Anamnese erstellen und die entsprechenden
Behandlungsmethoden auswählen kann.
4. Schweigepflicht
Die Therapeutin verpflichtet sich, über alles Wissen, dass Sie im Kontakt mit dem
Patienten über diesen erhält, Stillschweigen zu bewahren. Sie offenbart das
Berufsgeheimnis nur, wenn der Patient Sie von der Schweigepflicht entbindet, sowie in
Ausnahmefällen. Ausnahmen für die Befreiung der Schweigepflicht sind gesetzliche
Maßnahmen z.B. die Meldepflicht bestimmter Krankheiten oder aufgrund
behördlicher/gerichtlicher Anordnung.
5. Besondere Risiken
Bitte informieren Sie uns vor Behandlungsbeginn, wenn Sie folgende Kontraindikationen
aufweisen:
- Osteoporose
- Längere Kortisoneinnahme aktuell sowie in der Vergangenheit
- Einnahme von Gerinnungshemmern (Marcumar, ASS)
- Angeborene Fehlbildungen der Wirbelsäule
- Bekannte Tumore sowie chronische Erkrankungen
- Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
- Bekannte Nebenwirkungen nach Manipulationen in der Vergangenheit
Sehr seltene Nebenwirkungen/Komplikationen von Manipulationstechniken (werden vor
Durchführung besprochen) informieren wir Sie nachfolgend:
- Missempfindungen mit schmerzhaften Ausstrahlungen in Arme bzw. Beine
- Frakturen, z.B. bei Osteoporose
- Gefäßverletzungen
- Verschlimmerung von Symptomen
6. Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen
Eine einheitliche Aussage über die Erstattung von Leistungen der Beihilfe, der privaten
Zusatzversicherung sowie der gesetzlichen und privaten Krankenkassen ist nicht
möglich. Eine Erstattung der Behandlungskosten ist meist nur anteilig und nach Vorlage
eines Privatrezeptes für Osteopathie möglich. Es obliegt dem Patienten sich im Vorfeld
bei seiner Krankenkasse zu informieren.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden
Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des
Patienten. Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Patienten zum Ausgleich
der Honorarrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der
Krankversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.
7. Honorar
Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung werden unabhängig von der
Länge der Behandlung 90€ vereinbart. Der Betrag ist unmittelbar fällig, zahlbar
in bar oder per Überweisung. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem
Behandlungsverlauf und beträgt ca. 45 Minuten.
8. Hinweise
Terminversäumnis
Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin abzusagen. Andernfalls wird eine Ausfallpauschale von 60€ berechnet.
9. Datenschutz
Die Datenschutzrechtlichen Informationen zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.